Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)
Die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) tritt am 22. November 2022 in Kraft. Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung.
Inhalt der GOT ist ein Verzeichnis, das die Gebühren der einzelnen Positionen einer Behandlung auflistet.
Die einzelne Leistung kann mit dem Ein- bis Dreifachen, im Notdienst vom Zwei- bis Vierfachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden (beispielsweise aufgrund von Spezialisierungen der Tierärztinnen und Tierärzte oder Hochwertigkeit und Modernität der Geräteausstattung (Röntgen, Ultraschall, Labor etc.).
Die Unterschreitung des Einfachsatzes bzw. Überschreitung des Dreifachsatzes (im Notdienst des Vierfachsatzes) ist unzulässig.
Zusätzlich zu den Leistungen werden ggf. angewandte oder abgegebene Arzneimittel oder Materialien sowie Auslagen für Laborleistungen berechnet. Zum Gesamtbetrag kommt Umsatzsteuer hinzu.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundestierärztekammer (BTK) unter dem Suchbegriff GOT.