Behandlungskosten
Die Abrechnung erfolgt nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die für jeden Tierarzt verbindlich ist. Bitte beachten Sie, dass im Notdienst ein höherer Satz abgerechnet werden muss (siehe GOT).
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Die Abrechnung ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Daher erfolgt die Abrechnung im Üblichen in meiner Praxis über eine externe Abrechnungsgesellschaft, die Ihnen zeitnah nach der Behandlung eine postalische Rechnung stellt.
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Kunden, die eine Krankenversicherung für Ihr Pferd abgeschlossen haben, möchte ich darauf hinweisen, dass eine direkte Abrechnung mit dem Versicherungsunternehmen nicht möglich ist. Es ist allgemein üblich, dass der Tierhalter für die Behandlungskosten in Vorkasse tritt und die Rechnungen beim Versicherer einreicht.